Rechtsanwalt München | Florian Hödl

Rechtsanwalt Florian Hödl ist Ihr kompetenter Ansprechpartner im Arbeitsrecht, IT-Recht, und allgemeinen Zivilrecht. Profitieren Sie von jahrelanger Erfahrung in der Gestaltung von Verträgen sowie in gerichtlichen Auseinandersetzungen in den genannten Rechtsbereichen. Sollten Sie einen Anwalt suchen, der Sie oder Ihr Unternehmen als Firmenanwalt bzw. Anwalt Ihres Vertrauens vertritt, sind wir die richtigen Ansprechpartner. 

Zivilrecht und Vertragsrecht

Wir gestalten, prüfen und überarbeiten Ihre Verträge und bringen diese auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung. Gerne begleiten wir Sie auch bei Vertragsverhandlungen und Besprechungen und bereiten diese für Sie sachgerecht vor. Auch wenn es zunächst nur darum gehen sollte, Abreden oder kleinere Vereinbarungen zu entwerfen bzw. rechtssicher zu formulieren, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen unter Beachtung von deutschen bzw. international geltenden Rechtsstandards, sowie die Gestaltung gerichtsfester Verträge zählen zu den Kernkompetenzen von Rechtsanwalt Hödl. Wir gestalten neben den klassischen Vertragsformen wie Kauf-, Miet-, Werk-, oder Arbeitsvertrag atypische Verträge, die individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind. Um im Vorfeld die Weichen einer vertrauensvollen Geschäftsbeziehung für die jeweiligen Vertragsparteien zu stellen, ist es unerlässlich, Vertragsprüfungen durchzuführen und Verträge rechtssicher zu gestalten.  Im Nachhinein lassen sich damit oft langwierige, kostenintensive und nervenaufreibende Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Gerne stehen wir Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite und finden gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihr Vorhaben.

Im allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht sind wir Ihre Ansprechpartner in folgenden Arbeitsgebieten:

Gestaltung von nationalen sowie internationalen Verträgen, insbesondere

  • Kaufvertragsrecht (Immobilienkauf, KFZ-Kauf, Softwarekauf)
  • Werkvertragsrecht (Softwareerstellung, freie Mitarbeiter, Bauverträge, handwerklicher Tätigkeiten, Transportverträge)
  • Lizenzvertragsrecht
  • Arbeitsvertragsrecht
  • Dienstvertragsrecht (Geschäftsführer-Dienstverträge, Beraterverträge, Webhosting, )
  • Gesellschaftsrecht (GbR, OHG, KG, GmbH, AG etc.)
  • Handelsvertreterrecht
  • Datenschutz-Verträge (Auftragsdatenverarbeitung (AVV), Verschwiegenheitsverpflichtungen (NDA))
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Gestaltung von AGB und Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB)
  • Prüfung und Überarbeitung vorhandener Verträge bzw. Vertragsmuster
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

IT-Recht

Rechtsanwalt Hödl unterstützt Sie in allen rechtlichen Fragen aus oder im Zusammenhang mit IT-Projekten und IT-Vorhaben, beim Vertrieb von IT-Leistungen (Software, Hardware, Services), beim Outsourcing von IT-Prozessen, zu allen Fragen des Datenschutzrechts, Urheberrechts und allgemeinen Vertragsrechts. Insbesondere sind wir bei der Überprüfung und Gestaltung von Hardwareverträgen, Softwareverträgen (Erstellung, Softwarekauf, Softwaremiete), Lizenzverträgen, Softwarepflege- und Wartungsverträgen, Support- und Vertriebsverträgen, Hostingverträgen, Auftragsverarbeitungsverträgen, Outsourcingverträgen sowie Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Einkaufsbedingungen für Sie tätig.

Sie erhalten kompetente und fachkundige Beratung in sämtlichen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit IT-Projekten, IT-Dienstleistungen, Internetvertrieb bzw. E-Commerce stellen.

Leistungen im IT-Recht:

  • Individuelle Vertragsgestaltung: Gestaltung von Lizenzverträgen, Softwareverträgen, Dienst- bzw. Serviceverträgen, Verträge für Programmierer, Werkverträge, Kaufverträge, Gesellschaftsverträge, Non-Disclosure-Agreements (NDA), Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarungen (ADV), Service-Level-Agreements (SLA) u. V. m.
  • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Einkaufsbedingungen (AEB), Erstellung von Standardverträgen für Kunden und Geschäftspartner
  • Wettbewerbsrecht und Lauterkeitsrecht: Vorgehen gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Mitbewerbern,
  • Abmahnungen, Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, einstweilige Verfügungen, Schutz geistigen Eigentums
  • Urheberrechts- und Lizenzstreitigkeiten
  • Gestaltung Ihres abmahnsicheren Internetauftritts, Beseitigung von Abmahnrisiken, Beratung zu Informationspflichten (Verbraucherschutz, Fernabsatzrecht, Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht)
  • Durchsetzung und Abwehr von Forderungen
  • Datenschutz und Datensicherheit, Beratung zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Compliance, Gestaltung von Datenschutzerklärungen, ADVs, Betriebsvereinbarungen, Schulung von Personal und Geschäftsleitung.
  • Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht in IT-Unternehmen (IT-Arbeitsrecht)
  • Telekommunikationsrecht
  • Internetstrafrecht

Rechtsanwalt Hödl vertritt Sie stets kompetent und zuverlässig in allen IT-rechtlichen Angelegenheiten und bietet präventive Beratung mit individuellen, praxisnahen Strategien und Lösungen.

Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Hödl in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten von der Stellenausschreibung bis Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung.

Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung

Soforthilfe vom Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Kündigung

Im Falle einer Kündigung garantieren wir Ihnen einen kurzfristigen Termin in unserer Kanzlei. Rechtsanwalt Hödl ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmern im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen, Verhandlungen über Aufhebungsverträge und Abfindungen. Beachten Sie bitte unbedingt die Klagefrist bei Kündigungen von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§§ 4, 7 KSchG). 

Rufen Sie uns jetzt kostenlos und unverbindlich für eine telefonische Ersteinschätzung an und vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in der Münchener Innenstadt. Sie erhalten in der Regel am gleichen oder Folgetag einen Termin.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten, wenn es um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen geht. Durch eine kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht lassen sich teure Fehler und gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

Beratung

Eine optimale Beratung im Arbeitsrecht setzt umfassende Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht und Datenschutzrecht voraus. Eine optimale Vertragsgestaltung beispielsweise, ist ohne diese Kenntnisse kaum vorstellbar. Zahlreiche, über verschiedenste Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteile verstreuten Regelungen und Grundsätze sind zu berücksichtigen. Kleine Unternehmen sind in der Regel kaum in der Lage, die für Sie relevanten Vorschriften zu überblicken. Fehler im Mitarbeiterdatenschutz können neben den aufsichtsrechtlichen Konsequenzen, Schadensersatzansprüche von Mitarbeitern, Beweisverwertungsverbote in Kündigungsschutzverfahren und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

Gerne übernimmt Rechtsanwalt Hödl für Arbeitgeber auch Verhandlungen mit dem Betriebsrat sowie Verhandlungen mit Mitarbeitern, von denen Sie sich trennen möchten. Gerade für Unternehmen, die nicht über eigene Juristen in der Personalabteilung verfügen, ist eine Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten unverzichtbar. In diesem Zusammenhang berät Rechtsanwalt Hödl Sie auch im Bereich des Datenschutzrechts.

Unsere Leistungen im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht:

  • Beratung und Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Überprüfung und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Überprüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Überprüfung und Gestaltung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen
  • Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Abberufung bzw. Kündigung eines Geschäftsführers
  • Vertragsgestaltung, Beratung und Rechtsdurchsetzung im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerfindungsrecht
  • Vertragsgestaltung und Beratung im Zusammenhang mit Arbeitnehmerüberlassung (sog. Leiharbeit)
  • Beratung im Sozialversicherungsrecht, insbesondere zur Versicherungspflicht freier Mitarbeiter oder Geschäftsführer
  • Beratung und Begleitung von Interessens- und Sozialplanverhandlungen
  • Verfahren vor der Einigungsstelle
  • Überprüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
  • Beratung und Vertretung bei Betriebsübergängen, Betriebsschließungen und Insolvenzen
  • Beratung im Betriebsverfassungsrecht
  • Beratung im Tarifvertragsrecht

Arbeitsrecht: Vertragsgestaltung

Lassen Sie sich bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Bei der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht sind neben den gesetzlichen Bestimmungen zahlreiche Entscheidungen der Arbeitsgerichte zu berücksichtigen. Viele Regelungen in Arbeitsverträgen sind aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angreifbar. Daher sollten z. B. Regelungen zur Befristung des Arbeitsverhältnisses, nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Versetzungsklauseln, Bonusregelungen oder Ausschlussfristen nur mit Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht getroffen werden. Fehler können erhebliche finanzielle Nachteile nach sich ziehen.

Rechtsanwalt Hödl erstellt für Ihr Unternehmen optimale Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Geschäftsführerverträge, IT-Richtlinien, KFZ-Überlassungsverträge und vieles mehr.

Inkasso

Sofern Sie nicht über die nötige Kapazität verfügen, um ihre Forderungen selbst einzutreiben oder diesen Bereich aus ihrem Unternehmen auslagern wollen, unterstützen wir Sie gerne bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Forderungen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung Ihrer Forderungen hat mehrere Vorteile: befindet sich der Anspruchsgegner in Verzug, besteht grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Alleine die drohenden zusätzlichen Kosten im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bewegen säumige Schuldner in einer Vielzahl von Fällen zur Begleichung der Forderung. Darüber hinaus wissen Schuldner in der Regel, dass der mit der Durchsetzung der Forderung beauftragte Rechtsanwalt die Angelegenheit konsequent verfolgen und erforderlichenfalls gerichtlich geltend machen wird. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts dient aber auch der Überprüfung der Argumente der Gegenseite.

Im Bereich Forderungsmanagement / Inkasso bieten wir folgende Leistungen:

  • Außergerichtliche Mahnung
  • Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
  • Erhebung von Zahlungsklagen
  • Zwangsvollstreckung und Pfändung
  • Vereinbarung zu Ratenzahlung und Verzinsung
  • Forderungsüberwachung

Datenschutzrecht

Rechtsanwalt Florian Hödl verfügt als hochschulzertifizierter ‚Data Privacy Risk Manager‘ über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Datenschutzrecht und setzt Ihre Interessen in allen Fragen des Datenschutzes erfolgreich durch. Bei der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) handelt es sich um die umfangreichste und bedeutendste Regulierung des Datenschutzes in der Europäischen Union. Sie ermächtigt die Datenschutzaufsichtsbehörden, bei relevanten Verstößen Bußgelder in Millionenhöhe festzusetzen. Insbesondere aufgrund der drastischen Bußgelder und auch drohender Schadensersatzansprüche Betroffener ist es im Rahmen einer Datenschutz-Compliance unumgänglich, dass Unternehmen ihre Datenschutzpraxis überprüfen. Die DS-GVO sollte in Unternehmen hohe Priorität haben.

Rechtsanwalt Hödl bietet Ihnen insbesondere in folgenden Bereichen datenschutzrechtliche Beratung an:

  • Beratung zur DS-GVO
  • Datenschutzrechtliche Compliance
  • Gestaltung von Datenschutzerklärungen
  • Beschäftigtendatenschutz (z.B. Identifizierung der Notwendigkeit von Einwilligungserklärungen im Beschäftigtenkontext)
  • Mitarbeiterschulungen zur DS-GVO
  • Erstellung von Musterverträgen zur Auftragsverarbeitung aus Auftraggeber- und Auftragsnehmersicht
  • Erstellung von Verträgen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit (Joint Controllership)
  • Anpassung von Betriebsvereinbarungen an die Vorgaben der DS-GVO
  • Musterschreiben zur Beantwortung von Anfragen (Löschung, Auskunft etc.).
  • Datenschutzkonforme Umsetzung der Betroffenenrechte nach Art. 12 ff. DS-GVO
  • Konzeptionierung interner Datenschutz-Richtlinien

2 Bewertungen zu Hödl Florian Rechtsanwalt

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2 Bewertungen
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  • von sander10 am 18.05.2017 13:41
    Top Kanzlei, hohe Fachkompetenz, erstklassige Ergebnisse im Arbeitsrecht. RA Hödl genießt mein uneingeschränktes Vertrauen. Kann die Kanzlei ohne Wenn und Aber weiterempfehlen.
  • von T. Foerster am 11.05.2017 13:56
    Sehr gute Beratung, ehrliche und transparente Kostenabschaetzung im Vorfeld.